Kleine Geschichte der Nachtwächter

Als eigenes Berufsbild existiert der Nachtwächter wohl erst in den Städten des Mittelalters. Die Tätigkeit der „Nachtwache“ freilich, lässt sich viel weiter zurückverfolgen - ihre ersten Erwähnungen finden sich bereits in der Heiligen Schrift, im Alten Testament.

Bereits im Auszug des Volkes Israel wird die „Morgenwache“ erwähnt, eine konkretere Einteilung der Wacht auf die Stunden der Nacht beschreibt der Evangelist Markus:

Bei den Hebräern des Alten Testaments sind Tag und Nacht in jeweils zwölf Stunden eingeteilt, die Nacht wiederum in Einheiten von drei Stunden. Diese Wach-Einheiten trugen die Namen „Abend“ (18 bis 21 Uhr, in heutiger Zeitrechnung), „Mitternacht“ (21 bis 0 Uhr), „Hahnenschrei“ (0 bis 3 Uhr) und „Morgen“ (3 bis 6 Uhr).

Auch im römischen Heer kannte man derlei Aufteilung, benannt waren die vier Nachtwachen als Vigilia prima, secunda, tertia und quarta. Den Dienst teilten sich vier Schildwachen, während drei schliefen, hatte die vierte für drei Stunden ihre Arbeit zu versehen.

Erstmals in einer Stadt werden Nachtwachen im antiken Rom eingesetzt - unter Kaiser Augustus. Er beruft sieben Kohorten (á 600 Mann) und vertraut ihnen jeweils zwei der insgesamt vierzehn Stadtviertel an. Für wie bedeutend der Kaiser diese Aufgabe hielt, zeigt die Tatsache, dass jeder Soldat, der sieben Jahre lang dieser Einheit diente, automatisch das römische Bürgerrecht erhielt.

Mit der zunehmenden Gründung von Städten etabliert sich das Berufsbild des Nachtwächters verstärkt. Eine umfassende Beschreibung des Berufs gibt Zedlers Universallexikon von 1740. Dort heißt es:

Nacht-Wächter, Vigil, Vigiles, Excubitores nocturni sind gewisse darzu bestellte und verpflichtete Personen, des Nachts über, sowohl auf denen Gassen und Strassen herum zu gehen und Achtung zu geben, daß so wohl Feuer und Licht gebührend verwahret, als auch aller unnützer Lermen, Unfug, Diebereyen u.v.a. vermieden werde, als auch die Stunden auszuruffen, oder sonst durch ein gewisses Zeichen anzugeben. Zedlers Universallexikon, Leipzig 1740

 

In Ingolstadt findet sich eine erste Erwähnung dieses Berufs zur Zeit des Herzogtums Bayern-Landshut (1448 - 1505). Damals gibt es einen eigenen Eid für die sogenannten „Feuerschreier“, die vor allem in den Winternächten, also vom Sonntag nach Michaelis (29.09.) bis zum Palmsonntag, durch nächtliche Kontrollgänge in der gesamten Altstadt für Sicherheit sorgen sollten.

Fewrschreyer Aide. Ir werdt schwern, das Ir an Sonntag nacht nach Michaelis anfachen vnnd achte anfachen schreyen vnnd alle Stund, wann ir viere geen Tag geschrien habt, mogt ir darnach abgeen vnnd wert an allen Gassen und Egkhen, die Euch ausgezaigt sein vnd von allter herkomen ist, schreien, zu allen Toren sechen, namlich ainer all Nacht zwischen achten vnnd zehen in der obern halben Stat zum klain Torlein, zum Heiligen Creuz Thor vnnd zum Harder Thor daselbst die Thor vnnd Schloß besichtigen, darnach zwischen ain vnnd zwelfen mer also vnnd im Abgeen also, wie dauor gemelt ist. Der annder sol auch geen zu den gesetzten Stunden zu dreyen Malen, namlich zu Vellthircher Tor, Waizhoffer Torlein, Trennckthor, Thunawtor vnnd zu dem Roten Turn.

Später wird aus diesem Feuerschreier der Nachtwächter im eigentlichen Sinne - dessen Aufgaben sind ausdrücklich in der Ingolstädter Nachtwächterordnung von 1590 festgelegt. Damals handelt es sich noch um ein Amt, das von den Bürgern der Stadt abwechselnd selbst ausgeübt werden muss. Wer verhindert ist, hat einen Ersatz zu besorgen. Das Amt ist in „Zucht und Ehrbarkeit“ auszuüben, Bier, Wein und Kartenspielen sind während der Wacht streng untersagt, ebenso darf der Posten nicht verlassen werden.

+ Erstlich soll in jeder Rotte ein Rottmeister, weil deren zwei sind, aufziehen.

+ Zum anderen soll ein jeder Bürger, an dem die Nachtwacht ist, bei Zeiten in dem neuen Schloß und im Hof sein.

+ Zum dritten, daselbst die Loosung nehmen und fleißig darauf merken.

+ Zum vierten, alsdann soll sich ein jeder mit seinem Rottgesellen zu dem Thor, darzu sie durch das Loos geordnet worden, verfügen.

+ Zum fünften, die Schilt- und Scharwacht, das ist einer auf der Schiltwacht unter dem Thor, der an der auf der Scharwacht vor dem Häusle, fleißig verrichten.

+ Zum sechsten sol ein jeder fleißig auf den Wachtmeister, die Uebergeher und Rundirer merken, das Loos mit Bescheidenheit, guten und nicht bösen Worten von sich geben, auch durchaus gehorsam munter, friedlich und einig sein. Da aber einer oder mehrere gegen den Wachtmeister oder die Rundirer sich zu beklagen Ursach hätte, mag er solches an End und Ort, wie sich gebührt, anbringen.

+ Zum siebenten, wenn die Wacht bei dem Thor aufgeführt und besetzt ist, soll keine Person, es sei der, wer er wolle, allein gedachter Wachtmeister, die Uebergeher und Rundierer oder der Zeugwart auf dem hl. Kreuzthor wohnhaft, zu den Thoren hinausgelassen werden.

+ Zum achten, daß keiner von der Wacht weder nach Haus noch an einen andern Ort bei hoher Strafe gehen solle.

+ Zum neunten, solle kein Zech weder in Wein oder Bier gehalten, noch gespielt, sondern alle Zucht und Ehrbarkeit gebraucht werden.

+ Zum zehnten, welcher Bürger in eigner Person nicht machen könnte, der soll einen anderen Mitbürger, der zu der Wacht mit Kleidern und Wehre qualifiziert und tauglich, anstatt seiner ordnen und bestellen, jedoch soll keiner außer erheblichen und ehehaften Ursachen ausbleiben.

+ Zum elften, da ein Bürger krank läge oder nicht wohl auf wäre, oder nicht alhier sein könnte, mag er seinen Nachbarn an statt seiner die Wacht zu vertreten ansprechen und erbitten oder einen, wie oben steht, bestellen.

+ Letztlich soll einem solchen Lohnwachter in Sommerszeiten für die Nacht nicht über 4 kr. Und im Winter über 6 kr. nicht gegeben werden.


 

Die Aufgaben der Nachtwächter waren klar definiert: Sie hatten während der Nachtstunden innerhalb der Stadtmauern für Ordnung zu sorgen, darauf zu achten, dass sich keine Diebe oder lärmende Studenten in den Gassen herumtrieben. Durch ihr Lied mussten sie die Stunden anzuzeigen und die Bürger am Morgen wecken. Besondere Bedeutung kam ihnen bei der Vermeidung von Feuer zu, denn viele der Häuser waren aus leicht brennbarem Material gebaut, vielfach hatten sie offene Feuerstellen.


Während im alten Rom ein fleißiger Nachtwächter das Bürgerrecht erwerben konnte und später die Bürger selbst die Nachtwacht übernahmen, hat das Ansehen der Zunft in späteren Jahren arg gelitten. Vielfach waren es Arme oder die Außenseiter und Sonderlinge des Ortes, die der Tätigkeit des Nachtwächters nachgingen. Gesellschaftlich waren sie den Abdeckern und Henkern gleichgestellt. Ein wichtiges Amt, das meist nur ärmlich entlohnt wurde.


 

Trotz des niedrigen Standes war das Amt des Nachtwächters ein wichtiges innerhalb der Stadtgemeinschaft. Letztlich war es auch der Vorläufer der heutigen Polizei und Feuerwehr.