A. Allgemeiner Teil
B. Öffentliche Veranstaltungen
C. Ticketcoupons
D. Sonderführungen
E. Schlussbestimmungen
A. Allgemeiner Teil
1. Sämtliche Preise verstehen sich als Bruttopreise. Sofern nicht anders ausgewiesen beinhalten Sie die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7 Prozent.
2. Sämtliche von uns erbrachten Leistungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung zur Zahlung fällig.
3. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Die Wegstrecken führen durch zum Teil dunkle Straßen, es ist daher erhöhte Vorsicht geboten. Schadensfälle die sich durch Gefahren auf öffentlichen Wegen, etwa durch Straßenverkehr oder Witterungseinflüsse, ergeben, sind von der Haftung ausgenommen. Der Veranstalter haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Dies gilt auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Die Schadensersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
4. Der Veranstalter oder von ihm Beauftragte können Personen ohne Angabe von Gründen von der Führung ausschließen. Alkoholisierte Personen und Tiere sind von der Teilnahme grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Teilnahme von Kindern unter 14 Jahren ist nicht möglich; in Ausnahmefällen kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen hiervon eine Ausnahme machen, die Teilnahme erfolgt dann unter der ausschließlichen Verantwortung des Erziehungsberechtigten. Fotografien mit Blitzlicht, Film und Tonaufnahmen sind während der Veranstaltung nicht erlaubt.
5. Die Führungen finden bei jedem Wetter statt. Besteht für den vorgesehenen Termin eine amtliche Unwetterwarnung, bzw. ist aufgrund der Wetterlage von Gefahren für Besucher oder Schauspieler auszugehen, kann der Veranstalter auf die Durchführung der Führung verzichten.
B. Öffentliche Veranstaltungen
1. Bei öffentlich ausgeschriebenen Führungen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 15 Personen. Wird diese Zahl zu Beginn der Führung nicht erreicht, kann der Veranstalter auf die Durchführung
verzichten. Gleiches gilt, wenn die Durchführung durch Wetterbedingungen, Krankheit oder aus sonstigen Gründen unmöglich ist. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen des Veranstalters.
2. In den unter 1. geschilderten Fällen wird der Eintrittspreis zurückerstattet. Der Anspruch ist unter Vorlage der Eintrittskarte/des Verkaufsbelegs in der Vorverkaufsstelle geltend zu machen, in der die Karten erworben wurden. Dies hat innerhalb von 10 Werktagen nach dem entfallenen Termin zu geschehen. Etwaige weitere Verpflichtungen aufgrund der entfallenen Führung entstehen für den Veranstalter nicht.
3. Vorverkauf in den Tourist Informationen: Im Vorverkauf erworbene Eintrittskarten gelten nur an dem auf der Eintrittskarte vermerkten Termin. Die Eintrittskarte gilt als Kaufbeleg. Eine Rücknahme gekaufter Karten ist generell nicht möglich. Ein Wechsel auf einen alternativen Termin liegt im Ermessen der Vorverkaufsstelle und des Veranstalters.
4. Vorverkauf über Karten-Bestellung im Internet: Die grundsätzliche Bereitstellung eines Online-Kartenverkaufs auf diesen Seiten stellt kein rechtlich bindendes Verkaufsangebot dar. Mit der Bestellung von Karten über das Online-Formular gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Dieser kommt erst zustande, wenn der Besteller eine entsprechende Bestellbestätigung per eMail erhalten hat.
Da es sich bei der Kartenbestellung im Internet um Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen handelt, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht daher nicht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach der Bestätigung durch eMail bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Eine Rücknahme gekaufter Karten ist generell nicht möglich. Ein Wechsel auf einen alternativen Termin liegt im Ermessen der Vorverkaufsstelle und des Veranstalters.
Die Bestellung gilt nur für den in der Bestätigungs-eMail genannten Termin. Die Bestätigungs-eMail gilt als Beleg. Gegen Angabe der Bestellnummer oder Vorlage der Bestätigungs-eMail erhält der Käufer seine Karten an der Abendkasse. Wird ein Versand per Post vereinbart, liegt die Gefahr des Untergangs beim Empfänger. Unverzüglich nach Zugang der per Email versandten Bestätigung über den Eingang der Bestellung ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit (z.B. Anzahl und Preise, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung, kundenbezogene Daten) zu überprüfen und den Eintrittspreis innerhalb der genannten Frist auf das angegebene Konto zu überweisen. Erfolgt innerhalb der Frist keine Gutschrift auf dem Konto, kann der Veranstalter ohne weitere Notiz die Bestellung stornieren.
5. Jeder Teilnehmer erkennt mit dem Kauf der Eintrittskarte, bzw. mit der Online-Bestellung die AGB in der vorliegenden Form an. Die AGB sind auf der Internetseite der Veranstaltung abrufbar und in den Vorverkaufsstellen hinterlegt. 6. Die Führungen finden bei jedem Wetter statt. Besteht für den vorgesehenen Termin eine amtliche Unwetterwarnung, bzw. ist aufgrund der Wetterlage von Gefahren für Besucher oder Darsteller auszugehen, kann der Veranstalter auf die Durchführung der Führung verzichten. In diesem Fall können die Karten an der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurückgegeben oder für einen anderen Termin umgetauscht werden. 7. Tritt erst nach Beginn der Veranstaltung ein Ereignis ein, das eine Fortführung nicht möglich macht, so können bei Abbruch innerhalb der ersten 35 Minuten die Karten an der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurückgegeben (Erstattung von 50% des Kartenpreises, nach vorherigem Abzug der VVK-Gebühr) oder für einen anderen Termin umgetauscht werden. Bei Abbruch nach der Hälfte der Veranstaltung (ab 35 Minuten) gilt diese als gespielt. Es bestehen keine Erstattungsansprüche.
C. Ticketcoupons
1. Für unsere öffentlichen Führungen sind Ticketcoupons erhältlich. Bei Ticketcoupons, die über das Internet bestellt werden, gilt B 4 der AGB.
2. Auf den Ticketcoupons ist das Ausstellungsjahr vermerkt. Sie gelten ab da für zwei weitere Jahre, jeweils für das aktuelle Programm einer Spielzeit (April bis Oktober eines Jahres). Wenn Sie in diesem Zeitraum nicht in Anspruch genommen werden, verfallen sie ersatzlos.
3. Besitzer von Ticketcoupons werden bei der Vergabe von Eintrittskarten vorrangig behandelt. Die Teilnahme an einer Führung muss bis 10 Werktage vor dem Veranstaltungstermin angemeldet werden. Ist ein Termin bereits ausverkauft, kann der Veranstalter die Teilnahme an diesem Termin verweigern und einen Ersatztermin anbieten.
D. Sonderführungen
1. Sonderführungen müssen mindestens zehn Arbeitstage vor dem Termin schriftlich bestellt werden. Anzugeben sind bei der Bestellung das Datum, die Uhrzeit und die Personenzahl. Die Buchung gilt als
bestätigt, wenn dem Auftraggeber eine entsprechende Mitteilung zugegangen ist.
2. Die Schauspieler sind bei Sonderführungen verpflichtet, eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach diesem Zeitraum steht es ihnen frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten. Ebenso kann eine Veranstaltung nicht mehr durchgeführt werden, wenn mit der Tour nach 21.45 Uhr begonnen werden müsste.
3. Wird eine bestellte Sonderführung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin eine Abbestellung erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet.
4. Wird eine bestellte Sonderführung bis zu fünf Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, wird ein Ausfallhonorar von 40 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet.
5. Die bei der Bestellung einer Sonderführung durch den Auftraggeber gemeldete und von uns bestätigte Teilnehmerzahl ist verbindlich. Das sich aus der gemeldeten Teilnehmerzahl ergebende Honorar ist zu entrichten, auch wenn am Veranstaltungstag deutlich weniger Teilnehmer als gemeldet erscheinen. Nehmen mehr Teilnehmer als angemeldet an der Veranstaltung teil, gilt für die Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl.
6. Der Veranstalter haftet für einen Ausfall einer bestellten Sonderführung nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. In diesem Fall wird der maximale Schadenersatz auf 50 Prozent des vereinbarten und schriftlich bestätigten Honorars begrenzt.
7. Die Führungen finden bei jedem Wetter statt. Besteht für den vorgesehenen Termin eine amtliche Unwetterwarnung, bzw. ist aufgrund der Wetterlage von Gefahren für Besucher oder Schauspieler auszugehen, kann der Veranstalter auf die Durchführung der Führung verzichten. Eine Berechnung des Führungshonorars erfolgt nicht.
8. Tritt erst nach Beginn der Veranstaltung ein Ereignis ein, das eine Fortführung nicht möglich macht, so wird bei Abbruch innerhalb der ersten 35 Minuten das Führungshonorar zur Hälfte in Rechnung gestellt. Bei Abbruch nach der Hälfte der Veranstaltung (ab 35 Minuten) gilt diese als gespielt, das Führungshonorar wird in der vereinbarten Höhe in Rechnung gestellt.
9. Der Besteller einer Sonderführung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.
E. Schlussbestimmungen
1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen des Veranstalters gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen
Rechtsordnungen.
2. Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein, so lässt dies die AGB im Übrigen unberührt. Die ungültige Regelung wird durch eine solche gültige Regelung ersetzt, die dem Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
3. Sitz und allgemeiner Gerichtsstand ist Ingolstadt.
Ingolstadt erleben, Klarner & Dotzauer GbR, Jesuitenstraße 9, 85049 Ingolstadt, Tel. +49 841 13.803.140, http://www.ingolstadt-erleben.de, eMail info@ingolstadt-erleben.de
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