Biergeschichte: Das bayerische Reinheitsgebot

Am 23. April 1516 verkündet Herzog Wilhelm IV. auf dem Landständetag in Ingolstadt das bayerische Reinheitsgebot für Bier. Demnach darf bayerisches Bier nur Hopfen, Wasser und Malz enthalten - eine bis heute gültige Vorgabe an die Brauer. Über dieses älteste gültige Lebensmittelgesetz der Welt informiert dieser Erlebnisbaustein und berichtet kurzweilig über die Umstände, die zu seiner Verkündung geführt haben.

Der herzogliche Herold erklärt in Grundzügen die Kulturgeschichte des Bieres allgemein und die Notwendigkeit von Reinheitsgeboten, er geht auf die spezielle Ingolstädter Situation (eher Weinstadt als Bierstadt) ein, bevor er die Entstehung des Bayerischen Reinheitsgebotes von 1516 erläutert. Die Verkündung von Auszügen des Originaltextes des Reinheitsgebots, sowie der gesangliche Vortrag der "Bierarie" und des "Bierliedes" runden den Kurzvortrag ab.

Der Erlebnisbaustein eignet sich für eine kurze Einlage z.B. im Rahmen eines Mittag- oder Abendessens.

 

Dauer: ca. 15 Minuten, 1 Darsteller

Kosten: 175,- € (zzgl. 7% MwSt)

optional buchbar auch als 2-Personen-Stück: 325,- € (zzgl 7% MwSt)

buchbar: ganzjährig auf Anfrage

 

Erlebnisbaustein Reinheitsgebot
IE24 Reinheitsgebot 2024.pdf
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